Lebendige Ahnenforschung

Jede Familiengeschichte ist anders – und manche berühren auf ganz besondere Weise.

Hier erzähle ich einige Beispiele aus meiner bisherigen Forschung – zum Schutz der Privatsphäre ohne Nennung von Namen.

 

 

 

Das uneheliche Kind

 

 

Der Vater einer ehemaligen Kollegin wurde unehelich geboren; er durfte nie Kontakt zu seinem leiblichen Vater haben, hat ihn also nie persönlich kennenlernen können. Der Name war bekannt, so dass ich mich auf die Suche begeben konnte. Durch Recherchen im Online-Archiv der örtlichen Tageszeitung kam ich ihm schnell auf die Spur. Leider war er bereits verstorben, aber eine Schwester von ihm lebte noch. Der Vater meiner Kollegin nahm also Kontakt mit dieser ihm ebenfalls unbekannten Tante auf, die dann beim ersten Treffen schon feststellte, dass er seinem Vater sehr ähnlich war. So kam er seinem Vater – und damit auch seiner eigenen Geschichte – ein Stück näher.

 

 

Die unerwartete Verwandtschaft

 

 

Ein Dozent bat mich um die Recherche und Erstellung eines Stammbaums – genauer gesagt einer Ahnentafel. Ich recherchierte im Online-Archiv der örtlichen Tageszeitung, wühlte mich durch online verfügbare Kirchenbücher und suchte auf Friedhöfen. Letzten Endes konnte ich eine umfangreiche Ahnentafel erstellen – und dabei gab es auch für mich noch eine Überraschung: Bei den Recherchen kamen mir immer mehr Namen bekannt vor, so dass ich in meine eigene Ahnentafel schaute. Und dann der überraschende Moment: Die Ehefrau ist meine Großtante 8. Grades; mein 8facher-Uropa (Ururururururururopa) ist ihr 6facher-Uropa (Ururururururopa) – er wurde 1660 geboren.

 

 

Das Elternhaus

 

 

Über verschiedene Wege erreichte mich eine etwas andere Anfrage: Es wurde die genaue Adresse eines alten Hauses gesucht, welches das Elternhaus der Mutter einer Facebook-Nutzerin war. Leider konnten hier keine Ämter (zum Beispiel Einwohnermeldeamt) behilflich sein. Ich kam auf die Idee, das Ganze von der genealogischen Sicht zu betrachten. Ich befragte also die Facebook-Nutzerin, recherchierte in meinen üblichen Quellen und konnte so einige mögliche Adressen finden. Leider wurden diese Straßennamen und Hausnummern in der Zwischenzeit mehrfach geändert.Trotz vieler Helfer blieb die Suche ohne Erfolg; das Haus dürfte heute nicht mehr stehen. Nach vielen Stunden intensiver Recherche war die Enttäuschung groß – aber auch das gehört zur Ahnenforschung dazu.

 

 

Die Australierin

 

 

Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die MAUS in Bremen beschäftigte ich mich mit einer schwer lesbaren Randnotiz in einer Geburtsurkunde. An dieser hatte ich einige Zeit zu knabbern. Einiges konnte ich lesen, anderes nicht. Entscheidend war schließlich, dass der Vater das minderjährige Kind verklagte und gerichtlich feststellen ließ, dass dieses Kind nicht seines sei. Das Ganze spielte sich 1921 ab. Ich habe lange herumgegrübelt und dann einfach das Archiv in Stade angeschrieben und war völlig begeistert, wie schnell ich eine Antwort bekam. Noch erstaunlicher: Die Akte existiert tatsächlich immer noch! Gänsehaut pur.

 

 

 

 

 

Hinweis:  

Nach eher leichter Kost erzähle ich hier von dem berührendsten Fall meiner bisherigen Ahnenforschung, der mich auch Jahre später noch beschäftigt. Es geht dabei unter anderem um ein schweres Gewaltverbrechen innerhalb einer Familie. Bitte lesen Sie nur weiter, wenn Sie sich damit gut fühlen.

 

 

Das Foto der toten Schwester

 

 

In einer Ahnenforschungsgruppe stieß ich auf eine Anfrage, die mich nicht mehr losließ. Nie zuvor war es mir so wichtig, mit allen anderen Helfern, diesen Fall zu lösen.

 

Worum ging es? Die Frau wünschte sich sehr ein Foto ihrer Schwester. Soweit, so gut – doch leider war ihre ältere Schwester durch die gemeinsame Mutter ermordet worden. Selbst Jahre nach der Recherche kommen mir noch immer die Tränen.

 

Ich recherchierte im Archiv der örtlichen Tageszeitung und stieß auf diverse Zeitungsartikel zum damaligen Geschehen. Die Fragestellerin hatte angenommen, dass sie bereits auf der Welt war, als ihre Mutter ihre Schwester ermordete. Es stellte sich aber heraus, dass ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt hochschwanger mit ihr war. In der Urteilsbegründung wurde die Mutter aufgrund des Gequengels der Ermordeten und der Schwangerschaft als "nicht zurechnungsfähig" bezeichnet und nur zu einer geringen Strafe verurteilt. Schließlich konnte ich einige Adressen und Namen in Erfahrung bringen. Und dann das Wunderbare: Eine alte Nachbarin besaß tatsächlich das so lange ersehnte Foto der Schwester.